Rauchen kann tödlich sein - Nichtrauchen chaotisch.
Rauchen schadet der Gesundheit. Das weiß jeder.
Deshalb hat man sich nun für den absoluten Nichtraucherschutz entschieden und das Rauchen in Deutschland verboten.In ganz Deutschland? - Ja, seit gestern auch in ganz Deutschland. Klingt eigentlich recht einfach und es sollte nicht viel zu verstehen sein. Doch dass bei vielen Rauchern hierbei zurecht immernoch Unklarheit vorherrscht, beweisen folgende Regelungen:
BADEN-WÜRTTEMBERG: Verbot in Gaststätten seit 1. August. Ausgenommen: Festzelte und Raucherräume , außer in Diskos.
NIEDERSACHSEN: Seit 1. August Verbot in Gaststätten, Ausnahme: Raucherräume.
HESSEN: Seit 1. Oktober Verbot in der Gastronomie, abgetrennte Raucherräume möglich. Ausnahmen für Vereinslokale und Festzelte. Rauchern droht ein Bußgeld bis 200 Euro, Wirten bis zu 2500 Euro.
BAYERN: Verbot seit 1. Januar. Selbst abgetrennte Raucherräume sind untersagt. Auch für Festzelte gibt es keine Ausnahmen. Aber: Raucherlaubnis für „geschlossene Gesellschaften“. Bußgelder für Wirt und Gast von bis zu 1000 Euro.
BERLIN: Verbot seit 1. Januar. Ausnahmen für separate Nebenräume. Dort gibt es aber faktisch ein Servierverbot. Bußgelder ab 1.Juli für Gäste von bis zu 100 Euro, für Gastwirte von bis zu 1000 Euro .
BRANDENBURG: Verbot seit 1. Januar. Ausnahme: Abgetrennte Raucherräume.
BREMEN: Verbot seit 1. Januar, ausgenommen: abgeschlossene Raucherräume. Geldbußen ab 1. Juli.
HAMBURG: Verbot seit 1. Januar. Ausnahmeregeln gelten für abgetrennte Raucherräume, Festzelte, Freischankflächen und Vereinsheime.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Verbot seit 1. Januar. Raucherräume erlaubt. Ab August Bußgeld für Wirte von bis zu 10 000 Euro, für Gäste bis zu 500 Euro.
SACHSEN-ANHALT: Verbot seit 1. Januar. Abgetrennte Raucherräume möglich, außer in Discotheken. Geldbußen ab 1. Juli.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Verbot seit 1. Januar. Ausnahmen: Abgetrennte Raucherräume und Festzelte. Bußgelder bis 1000 Euro.
SACHSEN: Verbot seit 1. Februar. Abgetrennte Raucherräume in der Gastronomie möglich.
SAARLAND: Verbot seit gestern, Raucherräume erlaubt. Arbeitet im Lokal nur der Wirt, hat er die Wahl zwischen Raucher- und Nichtraucherkneipe.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Verbot ab 1. Juli - Ausnahme für Raucherräume, dort aber Servierverbot.
THÜRINGEN: Verbot ab 1. Juli. Raucherzimmer in Gaststätten möglich.
Und wer soll da jetzt durchblicken???
Deshalb hat man sich nun für den absoluten Nichtraucherschutz entschieden und das Rauchen in Deutschland verboten.In ganz Deutschland? - Ja, seit gestern auch in ganz Deutschland. Klingt eigentlich recht einfach und es sollte nicht viel zu verstehen sein. Doch dass bei vielen Rauchern hierbei zurecht immernoch Unklarheit vorherrscht, beweisen folgende Regelungen:
BADEN-WÜRTTEMBERG: Verbot in Gaststätten seit 1. August. Ausgenommen: Festzelte und Raucherräume , außer in Diskos.
NIEDERSACHSEN: Seit 1. August Verbot in Gaststätten, Ausnahme: Raucherräume.
HESSEN: Seit 1. Oktober Verbot in der Gastronomie, abgetrennte Raucherräume möglich. Ausnahmen für Vereinslokale und Festzelte. Rauchern droht ein Bußgeld bis 200 Euro, Wirten bis zu 2500 Euro.
BAYERN: Verbot seit 1. Januar. Selbst abgetrennte Raucherräume sind untersagt. Auch für Festzelte gibt es keine Ausnahmen. Aber: Raucherlaubnis für „geschlossene Gesellschaften“. Bußgelder für Wirt und Gast von bis zu 1000 Euro.
BERLIN: Verbot seit 1. Januar. Ausnahmen für separate Nebenräume. Dort gibt es aber faktisch ein Servierverbot. Bußgelder ab 1.Juli für Gäste von bis zu 100 Euro, für Gastwirte von bis zu 1000 Euro .
BRANDENBURG: Verbot seit 1. Januar. Ausnahme: Abgetrennte Raucherräume.
BREMEN: Verbot seit 1. Januar, ausgenommen: abgeschlossene Raucherräume. Geldbußen ab 1. Juli.
HAMBURG: Verbot seit 1. Januar. Ausnahmeregeln gelten für abgetrennte Raucherräume, Festzelte, Freischankflächen und Vereinsheime.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Verbot seit 1. Januar. Raucherräume erlaubt. Ab August Bußgeld für Wirte von bis zu 10 000 Euro, für Gäste bis zu 500 Euro.
SACHSEN-ANHALT: Verbot seit 1. Januar. Abgetrennte Raucherräume möglich, außer in Discotheken. Geldbußen ab 1. Juli.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Verbot seit 1. Januar. Ausnahmen: Abgetrennte Raucherräume und Festzelte. Bußgelder bis 1000 Euro.
SACHSEN: Verbot seit 1. Februar. Abgetrennte Raucherräume in der Gastronomie möglich.
SAARLAND: Verbot seit gestern, Raucherräume erlaubt. Arbeitet im Lokal nur der Wirt, hat er die Wahl zwischen Raucher- und Nichtraucherkneipe.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Verbot ab 1. Juli - Ausnahme für Raucherräume, dort aber Servierverbot.
THÜRINGEN: Verbot ab 1. Juli. Raucherzimmer in Gaststätten möglich.
Und wer soll da jetzt durchblicken???
Schimmelo - 16. Feb, 15:07
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